Fenster Förderung in Moers

In Moers stammen viele Gebäude aus einer Zeit, in der Energieeffizienz bei Fenstern kaum eine Rolle spielte. Wer heute auf moderne, gut gedämmte Fenster umrüstet, profitiert von niedrigeren Heizkosten, besserem Raumklima und mehr Wohnkomfort. Förderprogramme von KfW und BAFA machen die Investition für Moerser Eigentümer besonders attraktiv.

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Ihr Vorteile durch moderne Fenster

Erhöhter Wohnkomfort

Gleichmäßigere Raumtemperaturen, insbesondere im Winter.

Verbesserter Schallschutz

Moderne Fenster reduzieren Außenlärm deutlich.

Verbesserte Energieeffizienz

Reduzierung von Wärmeverlusten um bis zu 30 % im Vergleich zu alten Fenster

Wertsteigerung der Immobilie

Erhöht nachhaltig den Marktwert Ihrer Immobilie.

Geringere Lüftungsverluste

Unkontrollierte Luftwechsel und Zugerscheinungen werden reduziert

Mehr Sicherheit

Aktuelle Fenster erfüllen höhere Einbruchschutzklassen

Jetzt doppelt profitieren
mit staatlicher Förderung in Moers für Fenster

Ein Fenstertausch minimiert Wärmeverluste, verbessert den Schallschutz und erhöht den Einbruchschutz Ihres Hauses. Darüber hinaus tragen neue Fenster und Türen zu einem zeitgemäßen Erscheinungsbild sowie zu einem angenehmen Raumklima bei. Damit ist der Fenstertausch nicht nur energetisch sinnvoll, sondern auch eine wertsteigernde Investition in Ihre Immobilie.

Wer in Moers eine energetische Sanierung plant, sollte sich frühzeitig mit den Fördermöglichkeiten für neue Fenster befassen. Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen können den Fenstertausch finanziell erheblich erleichtern und machen das Vorhaben besonders attraktiv.

BAFA Förderung

Mit der BAFA Förderung werden die Fenster als Einzelmaßnahme zur Verbesserung der Wärmedämmung an der Gebäudehülle gefördert. Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 15 % der förderfähigen Kosten. Liegt zusätzlich ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor und wird die Maßnahme darin empfohlen, erhöht sich der Fördersatz um weitere 5 Prozentpunkte auf insgesamt 20 %. Gleichzeitig steigt die maximal förderfähige Investitionssumme von 30.000€ auf 60.000€ pro Jahr und Wohneinheit, sodass sich der förderfähige Investitionssumme deutlich erhöht.

Beste Option, wenn nur die Fenster gewechselt werden

KfW Förderung

Über die KfW lassen sich die Fenster nicht als einzelne Maßnahme fördern, sondern nur im Rahmen einer ganzheitlichen Sanierung zu einem Effizienzhaus. Die Erneuerung der Fenster ist dabei Bestandteil eines umfassenden Maßnahmenpakets, das mehrere Bauteile der Gebäudehülle sowie gegebenenfalls die Anlagentechnik einschließt. Die Förderung kombiniert zinsvergünstigte Kredite mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 35 % und einer Fördersumme von bis zu 150.000 € pro Wohneinheit.

Beste Option, bei umfangreicher Sanierung oder Neubau

Steuerliche Förderung

Auch der Fenstertausch lässt sich nach § 35c EStG steuerlich geltend machen, sofern es sich um selbst genutztes Wohneigentum handelt. Das Finanzamt erstattet insgesamt 20% der Kosten, bis zu 40.000€ pro Wohneinheit über drei Jahre. Bedingung: Das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein und die Maßnahme von einem zertifizierten Fachunternehmen ausgeführt werden.

Beste Option, bei umfangreicher Sanierung oder Neubau

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Wann ist der Fensterwechsel förderfähig?

Für eine Förderung beim Fenstertausch sind bestimmte Voraussetzungen zu beachten. Wichtig ist, dass der Förderantrag immer vor Beginn der Arbeiten beziehungsweise vor der Beauftragung gestellt wird, da bereits gestartete Maßnahmen nicht berücksichtigt werden.

Zudem ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich, der die technischen Anforderungen prüft und die Maßnahme fachlich begleitet. Die neuen Fenster müssen festgelegte energetische Mindestwerte einhalten, insbesondere einen Uw-Wert von maximal 0,95 W/(m²·K).

Ebenso entscheidend ist der fachgerechte Einbau: Die Fenster müssen luftdicht, wärmebrückenarm und gemäß den anerkannten Regeln der Technik sowie den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes eingebaut werden.

Häufig gestellte Fragen

Dreifach verglaste Fenster sind nicht vorgeschrieben, werden aber häufig empfohlen, um die Förderanforderungen zuverlässig zu erfüllen. Für die Förderung ist keine zwingende Dreifachverglasung erforderlich. Entscheidend ist der Uw-Wert des gesamten Fensters (Rahmen und Glas). Dieser darf maximal 0,95 W/(m²·K) betragen. Dieser Wert kann sowohl mit hochwertigen zweifach verglasten Fenstern als auch mit dreifach verglasten Fenstern erreicht werden. In der Praxis wird die Anforderung mit Dreifachverglasung jedoch meist einfacher und sicherer eingehalten.

Der Fenstereinbau in Eigenleistung ist zulässig, wenn alle technischen Mindestanforderungen eingehalten und fachlich bestätigt werden. Die Förderung bezieht sich dabei nur auf die Materialkosten, nicht auf die eigene Arbeitsleistung.

Nein, eine Förderung für den Fensterwechsel ist in der Regel nicht ohne Energieberater möglich. Für die staatliche Förderung muss ein zugelassener Energieeffizienz-Experte eingebunden werden. Dieser bestätigt, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden, begleitet die Maßnahme fachlich und stellt die erforderlichen Bestätigungen für den Förderantrag aus.

Ja, der Förderantrag muss zwingend vor dem Fenstertausch gestellt werden. Die Antragstellung hat vor Auftragserteilung und vor Beginn der Maßnahme zu erfolgen. Als Maßnahmenbeginn gilt in der Regel bereits der Abschluss eines Liefer- oder Werkvertrags für die Fenster. Wird der Fenstertausch vorher beauftragt oder begonnen, ist die Maßnahme nicht mehr förderfähig.

Auch bei Mehrfamilienhäusern können Sie für den Fensterwechsel umfassend von staatlicher Förderung profitieren. Die Förderung wird pro Wohneinheit bezogen, sodass sich eine deutlich höhere förderfähige Investitionssumme ergibt.