Förderung Fassadendämmung in Moers
Gerade in den gewachsenen Wohnvierteln von Moers ist die Fassadendämmung eine der effektivsten Stellschrauben für mehr Energieeffizienz. Sie reduziert Wärmeverluste über die gesamte Außenfläche und senkt damit spürbar die Heizkosten. Mit den Förderprogrammen von KfW und BAFA lässt sich die Investition für Moerser Eigentümer deutlich abfedern.
Ihr Vorteile durch eine neue Außenfassade
Reduzierung von Wärmeverlusten um bis zu 30 %
Gleichmäßigere Raumtemperaturen, insbesondere im Winter.
Schutz vor Witterungseinflüsse -Verringerung von Feuchtschäden und Risse
Die Kondensatbildung von Innen und damit das Schimmelrisiko wird verringert
Erhöht nachhaltig den Marktwert Ihrer Immobilie.
Verzögern das Aufheizen der Innenräume
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mit staatlicher Förderung für Fassadendämmung
in Moers
BAFA Förderung
Die BAFA fördert die Fassadendämmung als Einzelmaßnahme im Bereich Wärmedämmung der Gebäudehülle mit einem Grundfördersatz von 15% der förderfähigen Kosten. Wer zusätzlich einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorweisen kann, in dem die Fassadendämmung empfohlen wird, erhält 20% Förderung. Noch entscheidender: Die maximal förderfähige Investitionssumme verdoppelt sich dabei von 30.000€ auf 60.000€ pro Wohneinheit und Jahr, was bei Fassadenmaßnahmen besonders ins Gewicht fällt.
- bis zu 60.000€ pro WE
- 15% oder 20% Förderung
- Baubegleitung 50%
Beste Option, wenn nur die Fassade gedämmt wird
KfW Förderung
Über die KfW lässt sich die Fassadendämmung nicht als Einzelmaßnahme fördern. Stattdessen wird sie im Rahmen einer ganzheitlichen Sanierung zum Effizienzhaus gefördert, bei der das gesamte Gebäude energetisch betrachtet wird. Dach, Fenster, Anlagentechnik und Fassade werden dabei als Gesamtpaket geplant und umgesetzt. Die Förderung kombiniert zinsvergünstigte Kredite mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 35% und einer Fördersumme von bis zu 150.000€ pro Wohneinheit.
- bis zu 150.000€ pro WE
- Zinsgünstiger Kredit
- Tilgungszuschuss bis zu 35%
- Baubegleitung 50%
Beste Option, bei umfangreicher Sanierung oder Neubau
Steuerliche Förderung
Für selbstgenutztes Wohneigentum bietet § 35c EStG eine steuerliche Alternative: 20% der Sanierungskosten können über drei Jahre beim Finanzamt geltend gemacht werden, bis zu einem Maximum von 40.000€ pro Wohneinheit. Bei Fassadendämmungen, deren Kosten diesen Rahmen oft übersteigen, ist es besonders wichtig, die steuerliche Förderung mit den Programmen von BAFA und KfW zu vergleichen. Wir zeigen Ihnen, welcher Weg für Ihre Situation am vorteilhaftesten ist.
- bis zu 40.000€ pro WE
- 20% Förderung
- keine Baubegleitung
IMMO ENERGIEBERATER
Ihr Bauexperte für energetische Sanierung
Unsere Leistungen für den iSFPBonus

Ihr individueller Sanierungsfahrplan
- Energieberatung durch unabhängige Bauexperten
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Für den individuellen Sanierungsfahrplan
Was ist eine Fassadendämmung?
Eine Fassadendämmung bezeichnet die nachträgliche Dämmung der Außenwände eines Gebäudes, um Wärmeverluste zu reduzieren. Dabei wird ein Dämmmaterial, häufig Mineralwolle oder Polystyrol, an der Außenfassade angebracht und anschließend verputzt oder verkleidet. Da die Außenwände einen großen Anteil der Gebäudehülle ausmachen, zählt die Fassadendämmung zu den effektivsten Maßnahmen, um den Energieverbrauch eines Gebäudes dauerhaft zu senken.
Welche Möglichkeiten der Fassadendämmung gibt es?
Je nach Ausführung des bestehenden Mauerwerks unterscheidet man bei der Fassadendämmung drei gängige Bauweisen. Diese variieren hinsichtlich Aufbau, Kosten, Verfügbarkeit und Dämmleistung.
einschaliges Mauwerk

Ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) ist eine häufig eingesetzte Form der Fassadendämmung. Dabei werden Dämmplatten direkt auf die Außenwand aufgebracht und anschließend mit Armierung und Putz geschützt. Es besteht auch den Witterungsschutz mit Klinker auszuführen.
Zweischaliges Mauwerk

Häuser mit zweischaligem Mauerwerk verfügen über eine Luftschicht zwischen den Wandschalen. Diese kann mit losem Dämmmaterial gefüllt werden, um die Wärmedämmung der Fassade zu verbessern. Die Einblasdämmung ist die kostengünstigste Option, die Fassade zu dämmen.
Innendämmung

Auf der Innenseite der Außenwand werden Dämmplatten angebracht. Diese Ausführung wird in der Regel nur dann gewählt, wenn eine Außendämmung nicht möglich ist, beispielsweise bei denkmalgeschützten Gebäuden. Die Innendämmung gilt als kritische Dämmmethode, da bei unsachgemäßer Planung oder Ausführung Feuchtigkeit in der Wand entstehen kann, was das Risiko von Schimmelbildung deutlich erhöht.
Wann ist der Fassadendämmung förderfähig?
Damit ein Fassadendämmung förderfähig ist, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Ein zentraler Punkt ist die rechtzeitige Antragstellung: Die Förderung muss zwingend vor Beginn der Maßnahme bzw. vor Auftragserteilung beantragt werden. Bereits beauftragte oder begonnene Arbeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten. Dieser bestätigt die Einhaltung der technischen Anforderungen, begleitet die Maßnahme fachlich und ist Voraussetzung für die Förderbewilligung.
Darüber hinaus müssen die neuen Fenster die energetischen Mindestanforderungen erfüllen. Maßgeblich ist dabei der U-Wert des gesamten Wandaufbaus, der einen maximalen Wert von 0,2 W/(m²·K) nicht überschreiten darf.
Abschließend ist ein fachgerechter Einbau entscheidend. Die Dämmmaterialien müssen lückenlos, wärmebrückenarm und nach den anerkannten Regeln der Technik eingebaut werden.
Häufig gestellte Fragen
Ja, gerade bei älteren Gebäuden lohnt sich eine Fassadendämmung häufig besonders. Viele Bestandsgebäude verfügen über ungedämmte oder nur schwach gedämmte Außenwände, wodurch ein hoher Wärmeverlust entsteht. Eine Fassadendämmung kann den Energieverbrauch deutlich senken, den Wohnkomfort verbessern und den energetischen Zustand des Gebäudes nachhaltig aufwerten.
Bei fachgerechter Planung und Ausführung verursacht eine Fassadendämmung keinen Schimmel. Im Gegenteil, sie reduziert in der Regel das Schimmelrisiko, da die Innenwandoberflächen wärmer werden und sich weniger Feuchtigkeit niederschlägt. Schimmelprobleme entstehen meist durch Planungsfehler, unsachgemäße Ausführung oder ein nicht angepasstes Lüftungsverhalten, nicht durch die Dämmung selbst.
Eine fachgerechte ausgeführte Fassadendämmung ist sehr langlebig und hält in der Regel 30 bis 50 Jahre oder länger. Die tatsächliche Lebensdauer hängt vom verwendeten Dämmsystem, den Materialien, der handwerklichen Ausführung sowie der regelmäßigen Wartung der Fassade ab. Bei guter Pflege kann eine Fassadendämmung über Jahrzehnte zuverlässig ihre Funktion erfüllen.
Ja, der Förderantrag muss zwingend vor der Fassadendämmung gestellt werden. Die Antragstellung hat vor Auftragserteilung und vor Beginn der Maßnahme zu erfolgen. Als Maßnahmenbeginn gilt in der Regel bereits der Abschluss eines Liefer- oder Werkvertrags für die Fenster. Wird das ausführende Unternehmen vorher beauftragt oder begonnen, ist die Maßnahme nicht mehr förderfähig.
