Oberste Geschossdecke Dämmen und staatliche Förderung sichern
Die Dämmung der obersten Geschossdecke bietet ein hervorragendes Kosten-Nutzen-Verhältnis und ist häufig bereits mit wenig Aufwand umsetzbar. Wir erklären Ihnen die gesetzlichen Pflichten, informieren Sie über geeignete Fördermöglichkeiten und begleiten Sie bei der fachgerechten Umsetzung der Maßnahme.
Was bedeutet es, die oberste Geschossdecke zu dämmmen?
Bei der Dämmung der obersten Geschossdecke wird die Decke zwischen dem beheizten Wohnraum und dem unbeheizten Dachboden mit Dämmmaterial versehen. Somit bleibt der Dachraum kalt, während die Wärme im Wohnbereich gehalten wird. Alternativ kann auch das Dach selbst gedämmt werden.
Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Nachrüsten?
Hausbesitzer sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet, die oberste Geschossdecke beheizter Räume zu dämmen, sofern sie an einen unbeheizten Dachraum grenzt und keinen ausreichenden Wärmeschutz aufweist. Dabei ist ein Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) von maximal 0,24 W/(m²·K) einzuhalten. Dieser U-Wert lässt sich beispielsweise durch eine Dämmstärke von etwa 14 cm bei einer Wärmeleitgruppe (WLG) 035 erreichen. Für die Inanspruchnahme staatlicher Förderungen sind jedoch strengere Anforderungen von 0,14 W/(m²·K) zu erfüllen.
Ausnahmen von der Dämmpflicht
Die Pflicht zur Dämmung der obersten Geschossdecke gilt nicht in jedem Fall uneingeschränkt:
Bestandsschutz:
Eigentümer, die ihr Ein- oder Zweifamilienhaus bereits vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt haben, sind von der Dämmpflicht ausgenommen. Erst bei einem Eigentümerwechsel nach dem 1. Februar 2002 greift die Pflicht.
Frist bei Eigentümerwechsel:
Die Dämmung muss innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten Eigentumsübergang umgesetzt werden.
Alternativmaßnahme:
Ist das darüberliegende Dach bereits ausreichend gedämmt oder erfüllt es die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz, entfällt die Pflicht zur Dämmung der obersten Geschossdecke.
Wirtschaftliche Unzumutbarkeit:
In bestimmten Fällen kann von der Nachrüstpflicht abgesehen werden, wenn die Maßnahme nicht wirtschaftlich vertretbar ist.
Welche Bauweisen gibt es?
Je nach Nutzung des Dachraums und den baulichen Gegebenheiten unterscheidet man bei der Dämmung der obersten Geschossdecke drei gängige Bauweisen. Diese variieren hinsichtlich Aufbau, Kosten, Begehbarkeit und Dämmleistung.
nicht begehbar

Bei der Ausführung von nicht begehbaren Dämmung werden Dämmstoffe lose aufgelegt oder als Matten direkt auf der obersten Geschossdecke verlegt. Die Dämmung wird vollflächig und fugenlos auf der obersten Geschossdecke ausgelegt. Es empfiehlt sich, die Dämmung in zwei Lagen zu verlegen, die quer zueinander angeordnet sind. Durch diese kreuzweise Verlegung lassen sich Fugen und Wärmebrücken wirkungsvoll minimieren. Leitungen und Installationen werden, sofern technisch zulässig, überdämmt, um Wärmeverluste zu vermeiden. Eine Dampfbremse auf der warmen Seite der Decke ist bei dieser Bauweise nicht grundsätzlich erforderlich, kann jedoch je nach Deckenaufbau sinnvoll oder notwendig sein.
teil begehbar

Bei einer teil begehbaren Dämmung der obersten Geschossdecke wird der Dachboden so gedämmt, dass bestimmte Bereiche begehbar bleiben, während der übrige Teil ausschließlich der Wärmedämmung dient. Diese Ausführung ist sinnvoll, wenn der Dachraum nur punktuell als Abstellfläche oder Wartungsweg genutzt werden soll. In den begehbaren Bereichen wird die Dämmung durch eine stabile Lauffläche geschützt. Dafür werden meist OSB- oder Spanplatten als Druckverteilung eingesetzt. Alternativ können in diesen Bereichen druckfeste Dämmstoffe verwendet werden. Wichtig ist, dass die Laufflächen so ausgeführt werden, dass die Dämmwirkung erhalten bleibt und keine unnötigen Wärmebrücken entstehen. Ob eine Dampfbremse erforderlich ist, hängt vom Deckenaufbau ab. Bei Holzbalkendecken ist sie häufig sinnvoll, bei massiven Betondecken meist nicht notwendig. Entscheidend ist eine luftdichte Ausführung.
begehbar

Die begehbare Dämmung der obersten Geschossdecke ist die richtige Lösung, wenn der Dachboden voll nutzbar bleiben soll und gleichzeitig eine effiziente Wärmedämmung erforderlich ist. Sie eignet sich besonders, wenn der Dachraum regelmäßig als Abstellfläche oder Lagerraum genutzt wird. Bei dieser Ausführung wird die gesamte Geschossdecke mit druckfesten Dämmstoffen gedämmt oder mit einer tragfähigen Lauffläche aus OSB- oder Spanplatten kombiniert. Die Dämmung wird vollflächig und fachgerecht verlegt, sodass sowohl Wärmeverluste minimiert als auch mechanische Belastungen sicher aufgenommen werden können. Wichtig ist eine sorgfältige Planung, um Wärmebrücken zu vermeiden und die Dämmwirkung dauerhaft zu erhalten. Bei der begehbaren Dämmung ist eine Dampfbremse auf der warmen Seite der Decke erforderlich. Sie verhindert, dass feuchte Raumluft in die Dämmung eindringt und dort kondensiert. Die Dampfbremse muss durchgehend luftdicht ausgeführt und an angrenzende Bauteile sowie Durchdringungen fachgerecht angeschlossen werden.
Welche materialien werden zum dämmmen eingestzt?
Weiche Dämmstoffe
Weiche Dämmstoffe zeichnen sich durch ihre flexible Struktur aus und passen sich gut an unebene Untergründe oder Balkenkonstruktionen an. Typische Materialien sind Mineralwolle (Glas- oder Steinwolle), Holzfasermatten oder flexible Zelluloseprodukte. Sie werden häufig zwischen Deckenbalken oder lose auf der Geschossdecke verlegt. Vorteile dieser Dämmstoffe sind die einfache Verarbeitung, ein guter Wärmeschutz sowie ein hoher Schallschutz. Allerdings sind sie in der Regel nicht druckfest und daher nur bedingt oder gar nicht begehbar, sofern keine zusätzliche Abdeckung vorgesehen ist.
Harte Dämmstoffe
Harte Dämmstoffe bestehen aus formstabilen und druckfesten Platten. Häufig verwendete Materialien sind Polystyrol (EPS, XPS), Polyurethan (PUR/PIR) oder druckfeste Holzfaserplatten. Diese Dämmstoffe werden vor allem eingesetzt, wenn der Dachboden begehbar bleiben oder als Lagerfläche genutzt werden soll. Sie bieten eine hohe Druckfestigkeit bei vergleichsweise geringer Aufbauhöhe. Im Vergleich zu weichen Dämmstoffen ist der Schallschutz meist geringer, dafür ist die Dämmung mechanisch belastbar und langlebig.
Einblasdämmstoffe
Einblasdämmstoffe werden in loser Form eingebracht und eignen sich besonders für Hohlräume in Geschossdecken. Zum Einsatz kommen unter anderem Zellulose, Mineralwolle oder Holzfasergranulate. Das Material wird mit speziellen Maschinen in die vorhandenen Hohlräume eingeblasen und verteilt sich gleichmäßig. Der große Vorteil dieser Dämmvariante liegt in der nahezu fugenlosen Dämmung und dem geringen Eingriff in die Bausubstanz. Voraussetzung ist jedoch eine geeignete Hohlraumkonstruktion sowie eine fachgerechte Ausführung, um Setzungen oder ungleichmäßige Verdichtungen zu vermeiden.
Fördermöglichkeiten
BAFA Förderung
Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der Wärmedämmung an der Gebäudehülle, zu denen ausdrücklich auch die Dämmung der obersten Geschossdecke zählt. Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 15 % der förderfähigen Kosten. Liegt zusätzlich ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor und wird die Maßnahme darin empfohlen, erhöht sich der Fördersatz um weitere 5 Prozentpunkte auf insgesamt 20 %. Gleichzeitig steigt die maximal förderfähige Investitionssumme von 30.000€ auf 60.000€, sodass sich der absolute Förderbetrag deutlich erhöht.
- bis zu 60.000€ pro WE
- 15% oder 20% Förderung
- Baubegleitung 50%
Beste Option, falls nur die Geschossdecke gedämmt wird
KfW Förderung
Die oberste Geschossdecke lässt sich über die KfW nicht als Einzelmaßnahme fördern, sondern nur im Rahmen einer ganzheitlichen Effizienzhaus-Sanierung, bei der das gesamte Gebäude energetisch betrachtet wird. Die Dämmung ist Bestandteil eines umfassenden Pakets aus Gebäudehülle und Anlagentechnik. Wer diesen Weg geht, profitiert von zinsvergünstigten Krediten, einem Tilgungszuschuss von bis zu 35% und einer Fördersumme von bis zu 150.000€ pro Wohneinheit.
- bis zu 150.000€ pro WE
- Zinsgünstiger Kredit
- Tilgungszuschuss bis zu 35%
- Baubegleitung 50%
Beste Option, bei umfangreicher Sanierung
Steuerliche Förderung
Das Finanzamt beteiligt sich an energetischen Sanierungen: Nach § 35c EStG erhalten Eigentümer selbstgenutzter Immobilien eine Steuerermäßigung von insgesamt 20% der förderfähigen Kosten, maximal 40.000€ pro Wohneinheit über drei Jahre. Voraussetzung ist ein Gebäude, das älter als zehn Jahre ist, sowie die Ausführung durch ein zertifiziertes Fachunternehmen.
- bis zu 40.000€ pro WE
- 20% Förderung
- keine Baubegleitung
Beste Option, bei geringer Investitionssumme
Voraussetzung für die Förderung
Damit die Dämmung der obersten Geschossdecke im Rahmen der BAFA-Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Der Förderantrag muss vor Beauftragung der Dämmmaßnahme gestellt werden.
Nach der Dämmung muss ein U-Wert von maximal 0,14 W/(m²·K) erreicht werden.
Die Maßnahme muss durch ein Fachunternehmen umgesetzt werden.
Das Gebäude muss ein Bestandsgebäude sein (Bauantrag in der Regel mindestens 5 Jahre alt).
Die Baubegleitung muss ein zertifizierter Energie-Effizienz-Experte durchführen
