Förderung für neue Fenster

Neue, energieeffiziente Fenster senken den Energieverbrauch und steigern den Wohnkomfort. Die Fenster Förderung wird im Rahmen der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) sowohl im Neubau als auch bei Sanierungen unterstützt. Erfahren Sie hier, wie Sie sich Ihre KfW Förderung oder BAFA Förderung für neue Fenster sichern.

Ihr Vorteile durch moderne Fenster

Verbesserte Energieeffizienz

Reduzierung von Wärmeverlusten um bis zu 30 % im Vergleich zu alten Fenster

Erhöhter Wohnkomfort

Gleichmäßigere Raumtemperaturen, insbesondere im Winter.

Verbesserter Schallschutz

Moderne Fenster reduzieren Außenlärm deutlich.

Mehr Sicherheit

Aktuelle Fenster erfüllen höhere Einbruchschutzklassen

Wertsteigerung der Immobilie

Erhöht nachhaltig den Marktwert Ihrer Immobilie.

Geringere Lüftungsverluste

Unkontrollierte Luftwechsel und Zugerscheinungen werden reduziert

Jetzt doppelt profitieren
mit staatlicher Förderung für Fenster

BAFA Förderung

Mit der BAFA Förderung werden die Fenster als Einzelmaßnahme zur Verbesserung der Wärmedämmung an der Gebäudehülle gefördert. Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 15 % der förderfähigen Kosten. Liegt zusätzlich ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor und wird die Maßnahme darin empfohlen, erhöht sich der Fördersatz um weitere 5 Prozentpunkte auf insgesamt 20 %. Gleichzeitig steigt die maximal förderfähige Investitionssumme von 30.000€ auf 60.000€ pro Wohneinheit, sodass sich der förderfähige Investitionssumme deutlich erhöht.

Beste Option, wenn nur die Fenster gewechselt werden

KfW Förderung

Über die KfW lassen sich die Fenster nicht als einzelne Maßnahme fördern, sondern nur im Rahmen einer ganzheitlichen Sanierung zu einem Effizienzhaus. Die Erneuerung der Fenster ist dabei Bestandteil eines umfassenden Maßnahmenpakets, das mehrere Bauteile der Gebäudehülle sowie gegebenenfalls die Anlagentechnik einschließt. Die Förderung kombiniert zinsvergünstigte Kredite mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 35 % und einer Fördersumme von bis zu 150.000 € pro Wohneinheit.

Beste Option, bei umfangreicher Sanierung oder Neubau

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Bafa Förderung
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Für den individuellen Sanierungsfahrplan

Voraussetzungen für die Fensterförderung

Wer beim Fenstertausch staatliche Förderung in Anspruch nehmen möchte, muss vier wesentliche Voraussetzungen beachten. Die Antragstellung muss zwingend vor Auftragserteilung erfolgen. Bereits beauftragte Maßnahmen sind nicht förderfähig. Ein zugelassener Energieeffizienz-Experte muss die Maßnahme begleiten und die Einhaltung der technischen Anforderungen bestätigen. Die neuen Fenster müssen einen Uw-Wert von maximal 0,95 W/(m²·K) vorweisen. Zudem ist ein fachgerechter, luftdichter und wärmebrückenarmer Einbau gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) zwingend erforderlich.

Häufig gestellte Fragen

Gefördert werden Fenster, die einen Uw-Wert von maximal 0,95 W/(m²·K) erreichen – unabhängig davon, ob es sich um eine Zwei- oder Dreifachverglasung handelt. Dreifach verglaste Fenster sind also nicht vorgeschrieben, erfüllen die Anforderung in der Praxis aber meist einfacher und zuverlässiger. Welche Variante für Ihr Gebäude sinnvoll ist, klären wir gemeinsam in der Beratung.

Grundsätzlich ja, allerdings mit Einschränkungen. Der Einbau in Eigenleistung ist zulässig, sofern alle technischen Mindestanforderungen eingehalten und fachlich bestätigt werden. Wichtig zu wissen: Gefördert werden in diesem Fall nur die Materialkosten, nicht die eigene Arbeitsleistung. Um sicherzustellen, dass alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind, empfiehlt sich in jedem Fall eine professionelle Begleitung.

Nein. Für die Beantragung einer Fensterförderung ist ein zugelassener Energieeffizienz-Experte Pflicht. Dieser prüft, ob die technischen Mindestanforderungen erfüllt sind, begleitet die Umsetzung und stellt alle notwendigen Bestätigungen für den Förderantrag aus. Mit uns haben Sie diesen Experten direkt an Ihrer Seite.

Ja, der Förderantrag muss zwingend vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Wer bereits mit dem Einbau begonnen oder Verträge mit Handwerkern abgeschlossen hat, verliert den Förderanspruch vollständig. Bei der BAFA gilt: Der Antrag muss vor Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags eingereicht werden. Wir übernehmen die Antragstellung für Sie und sorgen dafür, dass alle Fristen eingehalten werden.

Ja, die Förderung gilt auch für Mehrfamilienhäuser. Sowohl BAFA als auch KfW fördern energetische Maßnahmen unabhängig davon, ob es sich um ein Ein- oder Mehrfamilienhaus handelt. Die förderfähige Investitionssumme wird dabei pro Wohneinheit berechnet, sodass Eigentümer von Mehrfamilienhäusern in der Regel von einer deutlich höheren Gesamtförderung profitieren als Eigentümer eines Einfamilienhauses.