Förderung Fassadendämmung
Die Fassadendämmung zählt aufgrund der großen Außenfläche zu den effektivsten Maßnahmen der energetischen Sanierung von Gebäuden. Nehmen Sie die staatlichen Förderungen in Anspruch, um die Kosten zu senken und Energie zu sparen.
Ihr Vorteile durch eine neue Außenfassade
Reduzierung von Wärmeverlusten um bis zu 30 % im Vergleich zu alten Fenster
Gleichmäßigere Raumtemperaturen, insbesondere im Winter.
Schutz vor Witterungseinflüsse -Verringerung von Feuchtschäden und Risse
Die Kondensatbildung von Innen und damit das Schimmelrisiko wird verringert
Erhöht nachhaltig den Marktwert Ihrer Immobilie.
Verzögern das Aufheizen der Innenräume
Jetzt doppelt profitieren
mit staatlicher Förderung für Fassadendämmung
BAFA Förderung
Die BAFA fördert die Fassadendämmung als Einzelmaßnahme im Bereich Wärmedämmung der Gebäudehülle mit einem Grundfördersatz von 15% der förderfähigen Kosten. Wer zusätzlich einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorweisen kann, in dem die Fassadendämmung empfohlen wird, erhält 20% Förderung. Besonders attraktiv: Die maximal förderfähige Investitionssumme steigt dabei von 30.000€ auf 60.000€ pro Wohneinheit.
- bis zu 60.000€ pro WE
- 15% oder 20% Förderung
- Baubegleitung 50%
Beste Option, wenn nur die Fassade gedämmt wird
KfW Förderung
Die KfW fördert die Fassadendämmung ausschließlich als Teil einer umfassenden Effizienzhaus-Sanierung. Dabei wird nicht die einzelne Dämmmaßnahme gefördert, sondern das energetische Gesamtniveau des Gebäudes. Fassade, Fenster, Dach und Heiztechnik müssen aufeinander abgestimmt sein. Die Förderung umfasst zinsvergünstigte Kredite, einen Tilgungszuschuss von bis zu 35% und eine Fördersumme von bis zu 150.000€ pro Wohneinheit.
- bis zu 150.000€ pro WE
- Zinsgünstiger Kredit
- Tilgungszuschuss bis zu 35%
- Baubegleitung 50%
Beste Option, bei umfangreicher Sanierung oder Neubau
IMMO ENERGIEBERATER
Ihr Bauexperte für energetische Sanierung
Unsere Leistungen für den iSFPBonus

Ihr individueller Sanierungsfahrplan
- Energieberatung durch unabhängige Bauexperten
- Bestandsaufnahme vor Ort
- Energetische Bewertung des Gebäudes im Ist-Zustand
- Zusammenstellung energetischer Sanierungsmaßnahmen
- Ökonomische Bewertung energetischer Maßnahmen
- Wir empfehlen nur sinnvolle und effiziente Maßnahmen
Was versteht man unter eine Fassadendämmung?
Unter einer Fassadendämmung versteht man die nachträgliche Dämmung der Außenwände eines Gebäudes. Dabei wird ein Dämmsystem aus Materialien wie Mineralwolle oder expandiertem Polystyrol in der Regel auf die Außenfassade angebracht und anschließend verputzt oder verkleidet. Ziel ist es, den Wärmedurchgang zwischen Innen- und Außenbereich zu minimieren, Heizwärmeverluste zu reduzieren und den Wohnkomfort dauerhaft zu verbessern.
Welche Möglichkeiten der Fassadendämmung gibt es?
Die Wahl der richtigen Fassadendämmung hängt vom vorhandenen Mauerwerk ab. Drei gängige Bauweisen stehen zur Verfügung, die sich jeweils in Aufbau, Kosten und Dämmleistung unterscheiden.
einschaliges Mauwerk

Ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) ist eine häufig eingesetzte Form der Fassadendämmung. Dabei werden Dämmplatten direkt auf die Außenwand aufgebracht und anschließend mit Armierung und Putz geschützt. Es besteht auch den Witterungsschutz mit Klinker auszuführen.
Zweischaliges Mauwerk

Häuser mit zweischaligem Mauerwerk verfügen über eine Luftschicht zwischen den Wandschalen. Diese kann mit losem Dämmmaterial gefüllt werden, um die Wärmedämmung der Fassade zu verbessern. Die Einblasdämmung ist die kostengünstigste Option, die Fassade zu dämmen.
Innendämmung

Auf der Innenseite der Außenwand werden Dämmplatten angebracht. Diese Ausführung wird in der Regel nur dann gewählt, wenn eine Außendämmung nicht möglich ist, beispielsweise bei denkmalgeschützten Gebäuden. Die Innendämmung gilt als kritische Dämmmethode, da bei unsachgemäßer Planung oder Ausführung Feuchtigkeit in der Wand entstehen kann, was das Risiko von Schimmelbildung deutlich erhöht.
Wann ist der Fassadendämmung förderfähig?
Damit ein Fassadendämmung förderfähig ist, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Ein zentraler Punkt ist die rechtzeitige Antragstellung: Die Förderung muss zwingend vor Beginn der Maßnahme bzw. vor Auftragserteilung beantragt werden. Bereits beauftragte oder begonnene Arbeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten. Dieser bestätigt die Einhaltung der technischen Anforderungen, begleitet die Maßnahme fachlich und ist Voraussetzung für die Förderbewilligung.
Darüber hinaus müssen die neuen Fenster die energetischen Mindestanforderungen erfüllen. Maßgeblich ist dabei der U-Wert des gesamten Wandaufbaus, der einen maximalen Wert von 0,2 W/(m²·K) nicht überschreiten darf.
Abschließend ist ein fachgerechter Einbau entscheidend. Die Dämmmaterialien müssen lückenlos, wärmebrückenarm und nach den anerkannten Regeln der Technik eingebaut werden.
Häufig gestellte Fragen
Gerade bei älteren Gebäuden ist das Einsparpotenzial durch eine Fassadendämmung besonders hoch. Viele Bestandsimmobilien verlieren einen Großteil ihrer Heizwärme über ungedämmte Außenwände. Eine Dämmung der Fassade senkt den Energieverbrauch deutlich, steigert den Wohnkomfort und wertet die Immobilie energetisch nachhaltig auf.
Bei fachgerechter Planung und Ausführung ist Schimmel durch eine Fassadendämmung kein Thema. Im Gegenteil: Die Innenwände werden wärmer, wodurch sich weniger Feuchtigkeit niederschlägt und das Schimmelrisiko sinkt. Probleme entstehen in der Praxis fast ausschließlich durch Planungsfehler, unsaubere Ausführung oder falsches Lüftungsverhalten – nicht durch die Dämmung selbst.
Bei fachgerechter Ausführung und hochwertigen Materialien ist eine Fassadendämmung auf eine Lebensdauer von 30 bis 40 Jahren ausgelegt. In vielen Fällen halten gut ausgeführte Systeme sogar länger. Regelmäßige Kontrollen und kleinere Instandhaltungsmaßnahmen tragen dazu bei, die Dämmwirkung dauerhaft zu erhalten.
Ja, der Förderantrag muss zwingend vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Wer bereits mit den Arbeiten begonnen oder Verträge mit Handwerkern abgeschlossen hat, verliert den Förderanspruch. Bei der BAFA gilt: Der Antrag muss vor Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags eingereicht werden. Wir übernehmen die Antragstellung für Sie und sorgen dafür, dass alle Fristen eingehalten werden.
