5 Schritte zur BAFA-Förderung für Fenster und Außentür

Neue Fenster und eine hochwertige Haustür steigern nicht nur den Wohnkomfort, sondern senken auch den Energieverbrauch, welches auch vom Staat gefördert wird. Als zertifizierte  Energie-Effizienz-Experten begleiten wir Sie dabei von der ersten Beratung über die Antragstellung bis hin zur Auszahlung der Fördermittel. 

Schritt für Schritt Anleitung BAFA Förderung

Einleitung

Wer seine alten Fenster austauscht, tut nicht nur etwas für den Wohnkomfort, sondern kann auch spürbar Energie sparen und gleichzeitig den Wert seiner Immobilie steigern. Es gibt viele Grüne alte Fenster zu ersetzen, wie z.B. von spürbarer Zugluft, über allgemein erhöhte Wärmeverluste durch das Bauteil bis hin zu altersbedingten Schäden oder dem Wunsch nach einer modernen Optik. Neue, energieeffiziente Fenster verbessern das Raumklima, reduzieren den Energieverbrauch und tragen zur Werterhaltung bei. Als zertifizierte Energie-Effizienz-Experten begleiten wir Sie dabei, die staatliche BAFA-Förderung für Fenster als Einzelmaßnahme optimal zu nutzen.

Was wird gefördert?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten neue Fenster und Haustüren fördern zu lassen, welche unter weitere Fördermöglichkeiten zu finden sind. Die gängigste und für viele Eigentümer attraktivste Variante sind jedoch die Einzelmaßnahmen, auf die sich der Beitrag konzentriert. Im Rahmen der BAFA-Einzelmaßnahamen wir der Austausch oder erstmalige Einbau von energieeffizienten Fenstern und Haustüren gefördert, sofern diese bestimmte energetische Anforderungen erfüllen.

Der staatliche Zuschuss beträgt 15% der förderfähigen Kosten. Wird zusätzlich ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) umgesetzt, steigt die Förderung um weitere 5% auf insgesamt 20%. Zudem steigt durch den iSFP die förderfähigen Investitionen von 30.000€ auf 60.000€ pro Wohneinheit und Jahr. Gefördert werden nicht nur die neuen Fenster und Außentür, sondern auch alle notwendigen Nebenarbeiten. Dazu gehören fachgerechte Ausbau der alten Bauteile, die Montage der neuen Bauteile, die fachgerechte Entsorgung, sowie die erforderlichen Putz- und Anschlussarbeiten im Innen- und Außenbereich. Zusätzlich wird die Fachplanung mit 50 % gefördert, sodass auch die Kosten für den beauftragten Energie-Effizienz-Experten anteilig übernommen werden.

Hier ein kleines Beispiel: Bei einer Investition von 35.000€ in neue Fenster und einer Außentür erhalten Sie mit dem BAFA-Förderprogramm einen Zuschuss von 4500€. Mit einem iSFP erhöht sich die Förderung sogar auf 7000€.

iSFP
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) wird von der BAFA mit 50 % gefördert. Er ist 15 Jahre gültig. In diesem Zeitraum können pro Jahr bis zu 60.000 € förderfähige Ausgaben mit bis zu 20 % Zuschuss angesetzt werden.

Voraussetzungen für die Förderung

Damit Sie die BAFA-Förderung für neue Fenster als Einzelmaßnahme erhalten, müssen bestimmte

Bedingungen erfüllt sein. Grundlage für die technischen und formalen Anforderungen ist die
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):

  • Energetische Mindestanforderungen
    • Die neuen Fenster müssen einen Uw-Wert von maximal 0,95 W/m²K erreichen.
    • Die neue Außentür muss einen Ud-Wert von maximal 1,3 W/m²K einhalten.
  • Gebäudealter
    • Das Gebäude muss zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre alt sein.
  • Fachgerechte Ausführung oder Eigenleistung
    • Die Maßnahme muss luftdicht und wärmebrückenminimiert nach der RAL-Montagerichtlinie
      ausgeführt werden. In beiden Fällen ist eine Bestätigung der fachgerechten Umsetzung
      durch einen Energie-Effizienz-Experten oder ein Fachunternehmen notwendig.
  • Antrag vor Auftragserteilung
    • Der Förderantrag muss vor der Beauftragung des Handwerkers gestellt werden. Wenn Sie den
      Auftrag vergeben und dann den Antrag stellen, entfällt der Anspruch auf die Förderung.
  • Energie-Effizienz-Experte
    • Die Einbindung eines zertifizierten Energieberater ist verpflichtend. Dieser
      prüft die technischen Daten, bestätigt die Förderfähigkeit und begleitet das Projekt.

Schritt für Schritt Anleitung

Im Folgenden geben wir Ihnen eine Schritt für Schritt Anleitung für den gesamten BAFA-Prozess für Fenster und Außentüren. Der Ablauf beginnt mit der Angebotseinholung und der Beauftragung des Energie-Effizienz-Experten. Anschließend stellen Sie den Förderantrag beim BAFA. Nach der fachgerechten Umsetzung der Maßnahme und der Einreichung aller erforderlichen Unterlagen sowie der Begleichung der Rechnungen prüft das BAFA Ihren Antrag und zahlt den Zuschuss aus.
BEG EM Einzelfördermaßnahme für Fenster und Haustür

Angebot und Beauftragung

Zunächst muss ein Angebot von einem qualifizierten Fachunternehmen eingeholt werden. Dabei ist es wichtig, dass im Angebot alle technischen Daten angegeben sind. So kann sichergestellt werden, dass die Maßnahme die Fördervoraussetzungen der BEG EM erfüllt. Im nächsten Schritt erstellen wir als Energie-Effizienz-Experten die Technische Projektbeschreibung (TPB) mit allen relevanten Angaben zu den geplanten Arbeiten. Aus dieser entsteht die TPB-ID, die für die Antragstellung benötigt wird und nur zwei Monate gültig ist. Sobald die technischen Details geklärt sind, schließen Sie mit dem Fachunternehmen einen Liefer- oder Leistungsvertrag ab. Dieser muss zwingend eine aufschiebende Bedingung enthalten. Dies bedeutet, dass der Auftrag erst ausgeführt wird, wenn die Förderzusage des BAFA vorliegt. Damit wir die TPB-ID korrekt erstellen können, benötigen wir vom Gebäudeeigentümer folgende Informationen:
  • Allgemeine Gebäudedaten
    • Bauantragsdatum (Tag.Monat.Jahr)
    • Adresse
    • Art der Nutzung (z.B. Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus)
  • Technische Angaben des Gebäudes
    • Schichtaufbau
    • Dämmung vorhanden
    • Dämmdicke
  • Maßnahme (Angebot)
    • Wärmedurchgangskoeffizient Uw-Wert Fenster
    • Wärmedurchgangskoeffizient Uw-Wert Fenster
    • Geplanter Umsetzungszeitraum
Unterlagen für TPB

Antrag im BAFA-Portal stellen

Sobald alle technischen Daten vorliegen und der Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung unterschrieben, kann der Förderantrag online im BAFA-Portal unter https://fms.portal.bafa.de/ gestellt werden.

Im Antrag wählen Sie das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG PT) aus und geben die zuvor erhaltene TPB-ID ein. Anschließend werden alle relevanten Angaben zum Gebäude, zur geplanten Maßnahme und zu den Kosten erfasst.

Wichtig: Achten Sie darauf, dass alle Angaben vollständig und korrekt sind, da das BAFA den Antrag nicht bearbeiten kann. Nach dem Absenden erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail

Schritt für Schritt Anleitung zur Eingabe im BAFA Portal

Umsetzung der Maßnahme

Nach der Antragstellung kann mit der Umsetzung begonnen werden – auf Wunsch auch schon vor Erhalt des Zuwendungsbescheids, jedoch auf eigenes Risiko. Wird der Antrag später abgelehnt, entfällt der Förderanspruch trotz bereits erfolgter Arbeiten.
Der Bewilligungszeitraum beträgt 36 Monate ab Ausstellungsdatum des Zuwendungsbescheids. Innerhalb dieser Frist muss die Maßnahme vollständig abgeschlossen und abgerechnet sein.

Besonders wichtig: Die neuen Fenster und Außentüren müssen fachgerecht nach den anerkannten Regeln der Technik eingebaut werden. Dazu gehört insbesondere die Einhaltung des 3-Ebenen-Prinzips gemäß den RAL-Montagerichtlinien:

1. Innere Ebene – luftdicht, um Wärmeverluste und Feuchteeintrag zu vermeiden.
2. Mittlere Ebene – wärmedämmend, um die energetischen Anforderungen zu erfüllen.
3. Äußere Ebene – schlagregendicht, um Feuchtigkeit von außen fernzuhalten.

Verwendungsnachweis einreichen

Nach Abschluss der Maßnahme müssen alle Rechnungen vollständig bezahlt werden. WICHTIG zu beachten gilt, dass Barzahlungen nicht getätigt werden dürfen. Alle Zahlungsausgänge müssen über die Bank nachverfolgbar sein, sodass dieser Ausgang dem Energie-Effizienz-Experten vorliegt. Zudem muss die Fachunternehmererklärung vom Fachbetrieb an dem Eigentümer nach Fertigstellung ausgehändigt werden.

Sobald uns alle Daten vorliegen, erstellen wir als Energie-Effizienz-Experten den Technischen Projektnachweis (TPN). Diese TPN-ID wird zusammen mit den erforderlichen Dokumenten, wie Rechnungen, Zahlungsnachweise und Fachunternehmererklärung, in den Verwendungsnachweis eingetragen und im BAFA-Portal hochgeladen.

Prüfung und Auszahlung

Beim letzten Schritt prüft das BAFA alle eingereichten Unterlagen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt und die Unterlagen vollständig, erfolgt die Freigabe der Förderung. Anschließend wird der bewilligte Zuschuss direkt auf das angegebene Konto des Antragstellers überwiesen. Die Bearbeitungszeit kann dabei sehr unterschiedlich ausfallen, je nach Auslastung des BAFA reicht Sie von wenigen Wochen bis hin zu einigen Monaten.

Fazit und Vorteile

Die BAFA-Förderung für neue Fenster und Außentüren ist eine hervorragende Möglichkeit, den Energieverbrauch zu senken, den Wohnkomfort zu steigern und gleichzeitig von attraktiven staatlichen Zuschüssen zu profitieren. Mit einer sorgfältigen Planung und fachgerechten Umsetzung lassen sich nicht nur Energiekosten langfristig reduzieren, sondern auch der Wert der Immobilie nachhaltig erhöhen. Als zertifizierte Energie-Effizienz-Experten begleiten wir Sie gerne über den gesamten Prozess – von der Prüfung der Fördervoraussetzungen über die Antragstellung bis hin zur fachgerechten Umsetzung und der Einreichung aller erforderlichen Unterlagen. So stellen wir sicher, dass Ihre Maßnahme optimal geplant, korrekt ausgeführt und vollständig gefördert wird.

FAQ

Werden Eigenleistungen gefördert?

Ja. Der Austausch oder erstmalige Einbau von energieeffizienten Fenstern und Außentüren kann im Rahmen der BAFA-Einzelmaßnahmen auch bei Eigenleistung gefördert werden, sofern die technischen Mindestanforderungen  eingehalten und alle weiteren Montagerichtlinien erfüllt werden. Wichtig zu beachten gilt, dass nur die Materialkosten geltend gemacht werden können. Zudem reicht eine „normale“ Rechnung nicht aus, sondern es muss eine Rechnung mit Name und Anschrift vorliegen. Alle Zahlungen müssen Bargeldlos erfolgen. 

Werden auch Fenster mit Zweifachverglasung gefördert?

Nein. Fenster mit zweifach Verglasung erfüllen die Bedingungen des Wärmeschutzes nicht. 

Meine Außenwand ist nicht gedämmt, kann ich trotzdem dreifach verglaste Fenster einsetzen?

Ja, das ist möglich. Unabhängig davon, ob zwei- oder dreifach verglaste Fenster eingebaut werden, ist in beiden Fällen eine luftdichte Montage erforderlich. Regelmäßiges Lüften ist wichtig, um Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung zu vermeiden. Zur Überwachung empfiehlt sich die Nutzung eines Hygrometers, um die Luftfeuchtigkeit stets im Blick zu behalten.