5 Schritte zur BAFA-Förderung für Fenster und Außentür
Neue Fenster und eine hochwertige Haustür steigern nicht nur den Wohnkomfort, sondern senken auch den Energieverbrauch, welches auch vom Staat gefördert wird. Als zertifizierte Energie-Effizienz-Experten begleiten wir Sie dabei von der ersten Beratung über die Antragstellung bis hin zur Auszahlung der Fördermittel.

Einleitung
Was wird gefördert?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten neue Fenster und Haustüren fördern zu lassen, welche unter weitere Fördermöglichkeiten zu finden sind. Die gängigste und für viele Eigentümer attraktivste Variante sind jedoch die Einzelmaßnahmen, auf die sich der Beitrag konzentriert. Im Rahmen der BAFA-Einzelmaßnahamen wir der Austausch oder erstmalige Einbau von energieeffizienten Fenstern und Haustüren gefördert, sofern diese bestimmte energetische Anforderungen erfüllen.
Der staatliche Zuschuss beträgt 15% der förderfähigen Kosten. Wird zusätzlich ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) umgesetzt, steigt die Förderung um weitere 5% auf insgesamt 20%. Zudem steigt durch den iSFP die förderfähigen Investitionen von 30.000€ auf 60.000€ pro Wohneinheit und Jahr. Gefördert werden nicht nur die neuen Fenster und Außentür, sondern auch alle notwendigen Nebenarbeiten. Dazu gehören fachgerechte Ausbau der alten Bauteile, die Montage der neuen Bauteile, die fachgerechte Entsorgung, sowie die erforderlichen Putz- und Anschlussarbeiten im Innen- und Außenbereich. Zusätzlich wird die Fachplanung mit 50 % gefördert, sodass auch die Kosten für den beauftragten Energie-Effizienz-Experten anteilig übernommen werden.
Hier ein kleines Beispiel: Bei einer Investition von 35.000€ in neue Fenster und einer Außentür erhalten Sie mit dem BAFA-Förderprogramm einen Zuschuss von 4500€. Mit einem iSFP erhöht sich die Förderung sogar auf 7000€.
Voraussetzungen für die Förderung
Damit Sie die BAFA-Förderung für neue Fenster als Einzelmaßnahme erhalten, müssen bestimmte
Bedingungen erfüllt sein. Grundlage für die technischen und formalen Anforderungen ist die
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):
- Energetische Mindestanforderungen
- Die neuen Fenster müssen einen Uw-Wert von maximal 0,95 W/m²K erreichen.
- Die neue Außentür muss einen Ud-Wert von maximal 1,3 W/m²K einhalten.
- Gebäudealter
- Das Gebäude muss zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre alt sein.
- Fachgerechte Ausführung oder Eigenleistung
- Die Maßnahme muss luftdicht und wärmebrückenminimiert nach der RAL-Montagerichtlinie
ausgeführt werden. In beiden Fällen ist eine Bestätigung der fachgerechten Umsetzung
durch einen Energie-Effizienz-Experten oder ein Fachunternehmen notwendig.
- Die Maßnahme muss luftdicht und wärmebrückenminimiert nach der RAL-Montagerichtlinie
- Antrag vor Auftragserteilung
- Der Förderantrag muss vor der Beauftragung des Handwerkers gestellt werden. Wenn Sie den
Auftrag vergeben und dann den Antrag stellen, entfällt der Anspruch auf die Förderung.
- Der Förderantrag muss vor der Beauftragung des Handwerkers gestellt werden. Wenn Sie den
- Energie-Effizienz-Experte
- Die Einbindung eines zertifizierten Energieberater ist verpflichtend. Dieser
prüft die technischen Daten, bestätigt die Förderfähigkeit und begleitet das Projekt.
- Die Einbindung eines zertifizierten Energieberater ist verpflichtend. Dieser
Schritt für Schritt Anleitung

Angebot und Beauftragung
- Allgemeine Gebäudedaten
- Bauantragsdatum (Tag.Monat.Jahr)
- Adresse
- Art der Nutzung (z.B. Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus)
- Schichtaufbau
- Dämmung vorhanden
- Dämmdicke
- Wärmedurchgangskoeffizient Uw-Wert Fenster
- Wärmedurchgangskoeffizient Uw-Wert Fenster
- Geplanter Umsetzungszeitraum

Antrag im BAFA-Portal stellen
Sobald alle technischen Daten vorliegen und der Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung unterschrieben, kann der Förderantrag online im BAFA-Portal unter https://fms.portal.bafa.de/ gestellt werden.
Im Antrag wählen Sie das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG PT) aus und geben die zuvor erhaltene TPB-ID ein. Anschließend werden alle relevanten Angaben zum Gebäude, zur geplanten Maßnahme und zu den Kosten erfasst.
Wichtig: Achten Sie darauf, dass alle Angaben vollständig und korrekt sind, da das BAFA den Antrag nicht bearbeiten kann. Nach dem Absenden erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail

Umsetzung der Maßnahme
Nach der Antragstellung kann mit der Umsetzung begonnen werden – auf Wunsch auch schon vor Erhalt des Zuwendungsbescheids, jedoch auf eigenes Risiko. Wird der Antrag später abgelehnt, entfällt der Förderanspruch trotz bereits erfolgter Arbeiten.
Der Bewilligungszeitraum beträgt 36 Monate ab Ausstellungsdatum des Zuwendungsbescheids. Innerhalb dieser Frist muss die Maßnahme vollständig abgeschlossen und abgerechnet sein.
Besonders wichtig: Die neuen Fenster und Außentüren müssen fachgerecht nach den anerkannten Regeln der Technik eingebaut werden. Dazu gehört insbesondere die Einhaltung des 3-Ebenen-Prinzips gemäß den RAL-Montagerichtlinien:
1. Innere Ebene – luftdicht, um Wärmeverluste und Feuchteeintrag zu vermeiden.
2. Mittlere Ebene – wärmedämmend, um die energetischen Anforderungen zu erfüllen.
3. Äußere Ebene – schlagregendicht, um Feuchtigkeit von außen fernzuhalten.
Verwendungsnachweis einreichen
Nach Abschluss der Maßnahme müssen alle Rechnungen vollständig bezahlt werden. WICHTIG zu beachten gilt, dass Barzahlungen nicht getätigt werden dürfen. Alle Zahlungsausgänge müssen über die Bank nachverfolgbar sein, sodass dieser Ausgang dem Energie-Effizienz-Experten vorliegt. Zudem muss die Fachunternehmererklärung vom Fachbetrieb an dem Eigentümer nach Fertigstellung ausgehändigt werden.
Sobald uns alle Daten vorliegen, erstellen wir als Energie-Effizienz-Experten den Technischen Projektnachweis (TPN). Diese TPN-ID wird zusammen mit den erforderlichen Dokumenten, wie Rechnungen, Zahlungsnachweise und Fachunternehmererklärung, in den Verwendungsnachweis eingetragen und im BAFA-Portal hochgeladen.
Prüfung und Auszahlung
Fazit und Vorteile
FAQ
Werden Eigenleistungen gefördert?
Ja. Der Austausch oder erstmalige Einbau von energieeffizienten Fenstern und Außentüren kann im Rahmen der BAFA-Einzelmaßnahmen auch bei Eigenleistung gefördert werden, sofern die technischen Mindestanforderungen eingehalten und alle weiteren Montagerichtlinien erfüllt werden. Wichtig zu beachten gilt, dass nur die Materialkosten geltend gemacht werden können. Zudem reicht eine „normale“ Rechnung nicht aus, sondern es muss eine Rechnung mit Name und Anschrift vorliegen. Alle Zahlungen müssen Bargeldlos erfolgen.
Werden auch Fenster mit Zweifachverglasung gefördert?
Nein. Fenster mit zweifach Verglasung erfüllen die Bedingungen des Wärmeschutzes nicht.
Meine Außenwand ist nicht gedämmt, kann ich trotzdem dreifach verglaste Fenster einsetzen?
Ja, das ist möglich. Unabhängig davon, ob zwei- oder dreifach verglaste Fenster eingebaut werden, ist in beiden Fällen eine luftdichte Montage erforderlich. Regelmäßiges Lüften ist wichtig, um Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung zu vermeiden. Zur Überwachung empfiehlt sich die Nutzung eines Hygrometers, um die Luftfeuchtigkeit stets im Blick zu behalten.
